07.10.2021 - 8 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Behr erläutert diesen Beschluss und beantwortet die gestellten Fragen. Im Anschluss verliest Herr Behr die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Änderungssatzung:

 

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tramm

 

 

Präambel

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens beim Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tramm erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Tramm vom 20.12.2013, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2019, wird wie folgt geändert:

 

Der § 1 wird wie folgt gefasst:

 

Name, Wappen, Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Tramm führt ein Wappen und ein Dienstsiegel.

(2) Das Wappen zeigt: „Über blauem Wellenschildfuß in Rot eine eingebogene goldene Spitze, belegt schräglinks mit einer roten Trompete; vorn ein linkssehender goldener Pferderumpf; hinten ein goldenes Geweih.“

(3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „GEMEINDE TRAMM, LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM“.

(4) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Tramm, den <Datum>Behr Bürgermeister 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3778&TOLFDNR=57566&selfaction=print