16.08.2021 - 7 Jahresabschluss 2019 der Stadt Crivitz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Unter Verweis auf die Ausführungen zu abgegebenen Verpflichtungserklärungen und ausgelösten Aufträgen hinterfragen die Ausschussmitglieder, ob die Wertgrenzen des § 7  der Hauptsatzung Brutto- oder Nettobeträge darstellen. Herr Rachau führt aus, dass es sich um Bruttobeträge handelt.

 

Das Motiv der Ausführungen des § 7 ist die Definition von absoluten Wertgrenzen, bis zu der die Bürgermeisterin über Haushaltsmittel der Stadt verfügen darf bzw. rechtliche Verpflichtungen mit Außenwirkung eingehen darf. Nettobeträge müssten explizit als solche benannt werden.

 

Die ausstehende Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für das 5. Nachtragsangebot im Gewerk Rohbau wird der Ausschuss auf dieser Sitzung nachholen. Die festgestellten formellen Fehler im Bereich der Verpflichtungserklärungen müssen durch Genehmigung der Stadtvertretung geheilt werden (§ 39 Abs. 2 S. 8 KV M-V).

 

Eine Vereinheitlichung der Wertgrenzen für die Auftragsauslösung und die Abgabe der Verpflichtungserklärung könnte durch Anpassung der Hauptsatzung erreicht werden.

 

Frau Brusch-Gamm teilt mit, dass die festgestellte Doppelzahlung inzwischen rückgängig gemacht werden konnte und ein finanzieller Schaden somit nicht mehr gegeben ist.

 

Herr Rachau erläutert abschließend kurz die laufenden Beratungen zur Optimierung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

 

Herr Gamm und Herr Renker legen den Ablauf und Sachstand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Reinigungsleistungen dar. Hierzu wird zunächst der Gesamtreinigungsbedarf

auf Grundlage einer DIN des Bundesinnungsverbandes der Gebäudedienstleister berechnet. Ob der aktuelle Personalschlüssel ausreichend ist, wird sich nach Abschluss der Berechnungen zeigen.

 

Es wird festgestellt, dass ein Vergleich der Eigenreinigung und Fremdreinigung trotz allem nur äußerst schwierig möglich ist. Faktoren wie die aktuelle Pandemie und die Rechnungskürzungen für die Fremdreinigung in 2019 lassen einen zahlenmäßigen Abgleich kaum zu. Darüber hinaus sind Faktoren wie Arbeitsqualität, Folgekosten einer schlechten Reinigung, Fluktuation und Krankenstand nicht abbildbar.

 

Zu begrüßen ist die bereits umgesetzte interne Leistungsverrechnung für das Produkt Reinigung. In dieser Ausgestaltung soll sie auf absehbare Zeit auch für das Produkt Bauhof eingeführt werden.

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz genehmigt der Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin zur Beauftragung des 5. Nachtrages im Gewerk Rohbau über 11.800,56 EUR für die Sanierung der Grundschule.

 

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3754&TOLFDNR=55676&selfaction=print