16.08.2021 - 6 Jahresabschluss 2018 der Stadt Crivitz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm bittet Herrn Rachau die Kernaussagen des Prüfberichtes und die Prüfungshandlungen der örtlichen Rechnungsprüfung zu erläutern. Die Ausschussmitglieder erörtern zunächst die festgestellten Vergabefehler. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die ehrenamtlichen Gemeindeorgane nur bedingt auf derartige Sachverhalte Einfluss nehmen können. Aufgrund der Komplexität des Vergaberechts muss eine rechtskonforme Beschaffung durch das Amt bzw. beauftragte Dritte sichergestellt werden. Herr Rachau merkt an, dass durch die Einführung der zentralen Vergabestelle ein weiterer, wichtiger Schritt umgesetzt wurde.

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die im Jahr 2019 erfolgten Auftragsvergaben für die Sanierung der Schule ohne wesentliche Beanstandungen geprüft wurden. Hauptursache hierfür war der Umstand, dass die Aufträge im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen beschafft wurden.

 

Die Vergabefehler des Jahres 2018 wurden sanktioniert und konnten durch die Vermögenseigenschadenversicherung reguliert werden. Die Vorgänge sind damit als abgeschlossen anzusehen.

 

Die Ausschussmitglieder besprechen die wirtschaftliche Lage der Betreuungseinrichtungen. Es wird hinterfragt ob die seit 2015 auflaufenden Defizite allein auf eine lückenhafte Leistungsverhandlung zurückzuführen sind. Herr Rachau erläutert in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse der erfolgten Tiefenprüfung zum Thema Leistungsverhandlung.

 

Neben einer lückenlosen Leistungsverhandlung ist auch die haushaltspolitische Umsetzung der hieraus resultierenden Ergebnisse unabdingbar. So kommt es vor allem durch die Abweichung von Haushaltsjahr und Verhandlungszeitraum zu Planansätzen, die über die bewilligten Aufwendungen hinausgehen. Eine über die Leistungsverhandlung hinausgehende Bewirtschaftung führt zwangsläufig zu Defiziten.

 

Es wird hervorgehoben, dass die Durchführung von Anschlussverhandlungen insbesondere in Bezug auf die Tarifsteigerungen und -anpassungen des Personals unabdingbar sind. Hierbei handelt es sich um den bedeutendsten Kostenaspekt.

 

Die Ausschussmitglieder merken an, dass neben ausreichend Personal im Fachbereich der Amtsverwaltung sich auch die Terminfindung zur Verhandlung mit dem Landkreis mitunter schwierig gestaltet.

 

Anschließend wird das weitere Vorgehen im Bereich des Forderungsmanagements thematisiert. Herr Rachau merkt an, dass der RPA bereits einen Auftrag ans Amt erteilt hat und den weiteren Verlauf der Vollstreckungshandlungen beobachten wird. Zur kommenden Sitzung des RPA wird eine Sachstandsmeldung des Fachbereiches erwartet. Es gab bereits eine erste Rückmeldung durch die Kassenleitung.

 

Es wird die Auffassung vertreten, dass ein Großteil der bestehenden Rückstände durch ein lückenloses Forderungsmanagement vermeidbar bzw. realisierbar wäre. Die Wirkung von regelmäßigen Mahnung und sich anschließenden Vollstreckungsmaßnahmen würde sich im zeitlichen Verlauf einstellen.

 

In Bezug auf die ausstehenden (Unter)Erbbauzinsen spricht sich der Ausschuss dafür aus, juristische Unterstützung zur weiteren Sachbearbeitung in Anspruch zu nehmen. Ob diese durch Adjuris bewerkstelligt werden kann oder man auf andere Wege ausweichen muss, wird das Amt klären. Es ergeht ein entsprechender Auftrag ans Amt.

 

Herr Rachau erläutert kurz das Wesen und den Anlass der Einschränkung des Bestätigungsvermerkes. Die Einschränkung bringt zum Ausdruck, dass das Zahlenwerk zum Jahresabschluss nicht korrekt ist (durch buchhalterische Fehlerfassung). Die Korrektur erfolgt dann im Folgezeitraum, wobei die Einschränkung wie eine Wiedervorlage zur Folgeprüfung wirkt.

 

Auftrag ans Amt:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz bestätigt die Empfehlung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Inanspruchnahme einer Rechtsberatung mit dem Ziel den bestehenden Untererbbaurechtsvertrag aufzulösen.

 

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Anlagen zur Vorlage