30.06.2021 - 3 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse aus ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 30.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten der Gemeinde Dobin am See:
- Der Auftrag für die Unterhaltung und Instandsetzung von Asphaltschäden in einer Gesamthöhe von 19.500,41 € ist an die Firma Liesen vergeben worden.
- Die Auftragsvergabe für den Kommunaltraktor ist nach einer entsprechenden Wertung der Angebote vorgenommen worden. Die Firma Grüntechnik Fank GmbH hat den Zuschlag erhalten. Es handelt sich dabei um einen John Deere 4066 R mit Anbaugeräten für einen Gesamtpreis von 88.060,00 €. Die Lieferung des Traktors soll innerhalb der nächsten 8 Wochen erfolgen, die Anbaugeräte können später geliefert werden.
- Für den Straßenbau in der Lindenstraße in Flessenow, wurde auf der letzten Gemeindevertretersitzung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 216.000,00 € beschlossen. Da die Baukosten von 547.000,00 € auf 763.000,00 € gestiegen sind. Außerdem haben sich die förderfähigen Kosten von 50% auf 65 % erhöht. Die Förderung beträgt nach jetzigem Stand circa 483.000 €.
- Die Architektenleistung für die Planung des Bauhofes ist in Auftrag gegeben worden, die Kosten belaufen sich auf 27.267,56 €.
- Die Anlegung einer Obstbaumallee im Ahrensboeker Weg in Retgendorf, sowie die Pflege der Allee wird für drei Jahre zu 100 % gefördert. Lediglich der anzulegende Blühstreifen muss von der Gemeinde selbst getragen werden.
- Derzeit sind für die Jahre 2021/2022 Investitionen in Höhe von ca. 1.879.000,00 € geplant. Dem gegenüber stehen zurzeit geplante Fördermittel in Höhe von 914.000,00 €. Eine detaillierte Aufstellung der Investitionen wurde durch Herrn Schwarz benannt.
- Für das Ruger Moor ist der Satzungsbeschluss noch nicht gültig, da noch keine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt. Die Wassermengenberechnung für das Gebiet liegt dem Amt Crivitz vor. Das Amt befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Ludwiglust- Parchim.
- Weiterhin wurde die Erbringung der Waldkompensationspunkte geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Waldkompensationspunkte des Landesforstamtes Rügen nicht denen der Landesforst Gädebehn entsprechen. Von den geforderten Unterlagen wurde bisher nur der Vertrag zwischen dem Amt Bergen und dem Vorhabenträger vorgelegt. Daher gibt es keine Zustimmung zur Erbringung der Waldkompensationspunkte bei dem Landesforstamt Rügen. Außerdem befindet sich der Vorhabenträger gegenüber dem Landesforstamt Gädebehn im Zahlungsverzug, ein Mahnverfahren wurde bereits eingeleitet. Um Verzögerungen bei dem Bauvorhaben, aufgrund der fehlenden Zahlung des Vorhabenträgers, zu vermeiden schlägt Herr Schwarz vor, die nötige Waldkompensationszahlung aus dem Notaranderkonto für die erhaltenen Sicherheitsleistungen des Vorhabenträgers zu bezahlen. Nach einer Diskussion unter den Gemeindevertretern wird sich mehrheitlich darauf geeignet, die Waldkompensationsleistungen aus den Sicherheitsleistungen zu bezahlen.
- Bei der Baum- und Strauchwerkentnahme (3 Bäume, 120m Heckenanlage) durch den Vorhabenträger, gab es am 04.05.2021 eine Besichtigung der unteren Naturschutzbehörde. Dabei wurden zwei Vogelnester einheimischer Art festgestellt, wodurch die Baum- und Strauchwerkentnahme noch nicht durchgeführt werden konnte. Ein Widerspruch durch den Vorhabenträger wurde von Seiten der unteren Naturschutzbehörde nicht stattgegeben. Es werden erneute Gespräche zwischen dem Vorhabenträger und der unteren Naturschutzbehörde stattfinden.
Für die Entsorgung der anfallenden Erdstoffe ist eine Verkippung im Wallbereich nicht möglich, da Grundstückgrenzen überschritten werden würden. Außerdem würde die Gemeinde der Verkippung nur zustimmen, wenn die geforderten Unterlagen von dem Vorhabenträger eingereicht werden würden. Diese Unterlagen sind bis dato nicht eingereicht. Außerdem soll geprüft werden, ob die Abtragung der Erdstoffe in der Größenordnung von 2.500 m³ überhaupt notwendig ist. Bei einer möglichen Deportierung der Erdstoffe sollen die befahrenen Straßen vor und nach der Deportierung geprüft werden, um mögliche Schäden durch den Transport der Erdstoffe festzustellen.
