17.05.2021 - 8 Vereinfachte Umlegung "Crivitz-Goldberger Straß...

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stellt fest, dass die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ am 20.04.2021 eingetreten ist.

 

Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ wird im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Geschäftsstelle der Umlegungsstelle wird den Beschluss über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ im Auftrag der Stadt Crivitz umsetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

15 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3639&TOLFDNR=53087&selfaction=print