12.05.2015 - 8 Bebauungsplan Nr. 10 "Wochenendhausgebiet Basth...

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Wortprotokoll

TOP 7 und TOP 8 werden zusammen behandelt. Frau Roter erläutert eingehend die Abwägung und die damit verbundenen Änderungen im zur Offenlegung anstehenden B-Plan-Entwurf Stand Mai 2015.

 

In der Diskussion ergibt sich zusätzlicher Änderungsbedarf wie folgt:

 

 

1.)    Die aktuelle Fassung des BauGB vom 20.11.2014 als Rechtsgrundlage ist nicht nur in der Präambel, sondern auch im Umweltbericht (Rückseite Blatt 1 der BV Cri SV 082/15) und in der Begründung unter 1.3 Planungsgrundlagen, erster Spiegelpunkt, zu berücksichtigen.

2.)    In Teil B-Text sind bei den Festsetzungen zu 1.1, 1.3., 1.4. und 1.5. die jeweiligen Absatzbezeichnungen zu berücksichtigen/ zu ergänzen.

3.)    In Teil B-Text zu 1.7 soll Satz 2 lauten: „Bestehende Nebengebäude, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (24.05.2015) zulässigerweise errichtet wurden, haben Bestandsschutz.“ => Dieser Wortlaut entspricht der Vorgabe des LK Ludwigslust-Parchim FD 63. Die Empfehlung zur Abwägung ist entsprechend textlich anzupassen.

 

=>Mit dieser Maßgabe der vorstehenden Änderungen empfiehlt die OTV Gädebehn einstimmig die Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorlagen BV CRI SV 081/15 und Cri SV 082/15.

 

Frau Roter verlässt die Sitzung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=363&TOLFDNR=2189&selfaction=print