06.12.2021 - 14 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt C...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung einschließlich der dazugehörigen Kalkulation anzunehmen.

Der aktualisierte Beitragssatz beträgt 9,575 €/ha für die Beitragsjahre 2022 bis einschließlich 2024.

 

 

1. Satzung

 

zur Änderung der Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren

zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

„Mittlere Elde“

 

Präambel

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) und der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146),  zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), letzte Änderung durch neu gefasste Anlage mit Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) hat die Stadt Crivitz in ihrer Sitzung am 06.12.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ beschlossen.

 

Artikel 1

Änderung

 

Die Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ vom 28.05.2018 wird wie folgt geändert.

 

§ 1  Abs. 2 wird wie folgt ersetzt:

 

Die Mitgliedschaft der Stadt Crivitz besteht für alle im Verbandsgebiet „Mittlere Elde“ befindlichen Flächen. Ausgenommen davon sind die Eigentümer von Grundstücken, wenn sie den Nachweis erbracht haben, dass ihre Grundstücke nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen (Flächen der dinglichen Mitglieder).

 

 

§ 2  Abs. 3 wird wie folgt eingeführt:

 

Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen, auch die der Stadt Crivitz durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten.

 

 

 

 

 

 

§ 3  Abs. 1 wird wie folgt ersetzt

 

Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absatz 2 nach Größe der Grundstücke oder Teilen von Grundstücken. Soweit eine katasteramtliche Größenfeststellung nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Stadt. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. Änderungen zu Eigentums- und sonstigen Nutzungsverhältnissen sind dem Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz innerhalb von 4 Wochen, nach Eintritt derselben, mitzuteilen.

 

 

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt ersetzt:

 

Die Gebühr ergibt sich aus der Summe der Beiträge zum Unterhaltungsverband (WBV), sowie der bei der Umlegung entstehenden Verwaltungskosten geteilt durch die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung.

 

Der Euro-Betrag aus dem Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ sowie der Verwaltungskosten geteilt durch die grundsteuerpflichtige Fläche des Stadtgebietes ergibt den Preis je Hektar. Unterdeckungen aus den Vorjahren werden zum Hektarpreis dazu addiert und Überdeckungen subtrahiert.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich ab dem

01.01.2022 eine Gebühr i. H. v. 9,575 €/ha

 

 

Inkrafttreten

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Crivitz, den 06.12.2021

 

 

B. Brusch-Gamm

Bürgermeisterin(DS)

 

 

Verfahrensvermerk:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt.

Hiermit wird die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht gegen Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Kalkulation zur 1. Satzung

 

zur Änderung der Satzung der Stadt Crivitz über die Erhebung von Gebühren

zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

„Mittlere Elde“

 

 

Zu § 3 Absatz 2

 

Berechnung des Gebührensatzes ab dem 01.01.2022

 

Die Gesamtfläche der grundsteuerpflichtigen Fläche der Stadt Crivitz beträgt gemäß Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ vom 25.02.21

 

915,9520 ha = 9.159.520 m²

 

 

Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“ berechnet für diese Fläche 11.637,52 €.

 

11.637,52 € : 915,9520 ha = 12,705 €/ha

 

 

Die Überdeckung i. H v. 13.143,82 € resultiert aus den Beitragseinnahmen der Beitragsjahre 2019, 2020 und 2021. Die Überdeckung wird mit der Gebühr für die Beitragsjahre 2022, 2023 und 2024 verrechnet.

 

(13.143,82 € : 915,9520 ha) / 3 Jahre = 4,783 €/ha

 

Die Verwaltungskosten i. H v. 1,653 €/ha ergeben aus den Gesamtkosten eines Arbeitsplatzes gemäß KGSt  (Personal- und Sachkosten) geteilt durch die WBV - Gesamtvorteilsfläche incl. Schöpfwerksvorteilsfläche im Amtsbereich ohne dingliche Mitglieder.

 

83.260,00 € / 503.818.795 m² = 1,653 €/ha

 

 

Gebühr 2022 - 2024

 

Kosten je ha

12,705 €/ha

-

Überdeckung je ha

  4,783 €/ha

+

Verwaltungskosten je ha

  1,653 €/ha

=

Jahresgebühr je ha

9,575 €/ha

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage