23.08.2021 - 26 Antrag der CDU-Fraktion - Nachweis über die zwe...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm verliest die Beschlussvorlage und daraufhin auch eine E-Mail vom Amtsleiter Finanzen:

Zahlungsbegründender Beleg ist der Zuwendungsbescheid. Damit kommen wir den Anforderungen des gemeindlichen Haushaltsrechtes vollumfänglich nach. Insbesondere findet keine Buchung ohne Beleg statt. Belege aus einem Verwendungsnachweis haben rein gar nichts mit der Finanzbuchhaltung zu tun. Es handelt sich dabei i. d. R. um Kopien von Rechnungen an denen die Stadt Crivitz weder als Auftragnehmer noch als Auftraggeber in irgendeiner Hinsicht beteiligt ist. Anders als in BHO und LHO finden sich im kommunalen Haushaltsrecht keine konkreten Ausführungen zur Ausreichung von Zuwendungen. Die Anforderung von Verwendungsnachweisen dient lediglich der Befriedigung von Informationsinteressen der Stadt Crivitz und ggf. auch einer mgl. Kontrolle der Zuwendungsempfänger.“

Sie führt weiter aus. Hierzu gab es in der Vergangenheit im Fachausschuss auf gemeinsamen Wunsch der Vereine, des Amtes und des Ausschusses diese Entscheidung. Einen Eindruck über die rechtmäßige Verwendung der Gelder kann sich jeder Stadtvertreter machen beim Besuch der Veranstaltungen bzw. Mitgliederversammlungen der Vereine. Ein separater Beschluss durch die SV für ein belegloses Verfahren ist nicht nötig, da es sich um eine reine Abstimmung zum internen Ablauf handelt.

 

Herr Gamm stellt den Antrag, den Antrag der CDU-Fratkion abzulehnen. 

 

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Beschlussvorschlag:Siehe Antrag 

 

Frau Brusch-Gamm stellt den Antrag von Herrn Gamm zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Gamm:

10Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3612&TOLFDNR=55905&selfaction=print