23.08.2021 - 19 Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm beantragt, die nicht öffentliche Sitzung herzustellen, da hierzu noch Klärungsbedarf besteht und über Namen der Antragssteller/-innen gesprochen wird.

 

Die Einwohner und Gäste verlassen den Sitzungraum, welche nach einer kurzen Beratungin Bezug auf die Anträge auf Herstellung einer Grundstückszufahrt wieder herein gebeten werden. Die öffentliche Sitzung wurde somit wieder hergestellt.

 

 

Frau Prieske gibt kurze Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Diese wurde bereits auf der Bauausschuss am 19.08.2021 vorberaten. In der kurzen Sitzungsunterbrechung wurde sich nunmenr darauf geeinigt, die Zufahrt gemäß Antragsstellung (6,22 m) und nicht wie im Beschlussvorschlag (5,5 m) zu genehmigen.

 

Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt dem Antrag auf Herstellung der Zufahrt von 6,22 Meter für das Grundstück in der Gemarkung Crivitz, Flur 10, Flurstück 73/3 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.

 

  1.  Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein einzubauen und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt is in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

9Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

 1Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage