11.10.2021 - 7 Beratung zum Stellenplan 2022

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erläutert den vorliegenden anonymen Stellenplan. Sie erklärt, dass die Leiterin der Gebäudereinigung und ihre Stellvertretung jeweils um eine EG höher angesetzt werden müssen, da die Anforderungen der Stellen der EG4 bzw. EG3 entsprechen.

Auch wird befürwortet, dass 1 Mitarbeiter im Bauhof eingestellt wird, der u.a. Kontrollfahrten durch die Stadt und ihre Ortsteile macht. (siehe angefügte Empfehlung des Umweltausschussvorsitzenden vom 14.10.2021),durch die Stadt und ihre Ortsteile fährt. Hierbei handelt es sich um eine Stelle, die nicht gefördert wird. Das Amt soll bei der Haushaltsplanung berücksichtigen, dass der Mitarbeiter eine Ausstattung benötigt.

 

In diesem Zusammenhang wird erzählt, dass es der Feuerwehr bei dem gestrigen Brand nicht möglich war die Hydranten zu öffnen. 

Auftrag an das Amt: Bitte mit dem Zweckverband in Verbindung treten und die Hydranten kontrollieren lassen, damit dies nicht noch einmal vorkommt.

Anmerkung Bgm.: Es ist bereits ein Servicevertrag mit dem Zweckverband in Arbeit.

 

Eine weitere zusätzliche Stelle im Bauhof wird besprochen.

Die Vorsitzende stellt dafür die Nichtöffentlichkeit her.

Es wird darüber gesprochen, dass ein Bauhofmitarbeiter demnächst in Rente geht und damit seine Stelle im Bauhof frei wird. Eventuell muss dann keine zusätzliche Stelle im Bauhof geschaffen werden. Es wird angeregt zu prüfen, ob es wirtschaftlicher ist die derzeitigen Fremdvergaben beizubehalten oder ob diese Arbeiten günstiger durch den Bauhof abgedeckt werden können. (Ergebnis siehe Bericht Umweltausschussvorsitzenden)

 

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.

 

Weitere Änderungen im Stellenplan werden angesprochen. Wegen Mehrbedarf soll ein Bauhofmitarbeiter von 35 auf 40 Wochenstunden angehoben werden. Es wird die Frage gestellt, ob der Mehrbedarf tatsächlich begründet bzw. untermauert werden kann.

Es ist tatsächlich so, dass derzeit nicht alle Aufgaben geschafft werden. Außerdem kann z.B. die Kehrmaschine nicht überall eingesetzt werden, wo sie gebraucht wird. Zudem würden dann auch andere Gemeinden diese in Anspruch nehmen Hierzu wird das Amt beauftragt, den Stundenverrechnungssatz der Kehrmaschine zu ermitteln und mitzuteilen.

Derzeit liegt ein Antrag auf eine Höhergruppierung von der EG4 auf die EG6 für einen Mitarbeiter vor. Dieser wird noch geprüft, jedoch ist damit zu rechnen, dass der Höhergruppierung statt gegeben wird. Deshalb ist diese im Stellenplan bereits berücksichtigt.

Des Weiteren ist im Stellenplan derzeit noch kein Citymanager eingeplant, jedoch gibt es für eine solche Stelle eine Fördermöglichkeit von 80%. Die Aufgabe bestünde beispielsweise darin die Innenstadt zu beleben und direkt mit den Unternehmen in Kontakt zu treten. Der Eigenanteil der Stadt betrüge dann ca. 8.000,-€. Die Ausschussmitglieder befürworten die Einplanung einer derartigen Stelle mit 20 Wochenstunden befristet für 2 Jahre.

Ein Jugendpfleger wurde nicht mehr berücksichtigt, da hier Gespräche mit einem Träger laufen.

Frau Brusch-Gamm erläutert, dass die Kitaleiterin die gleiche Entgelteinstufung wie die Hortleiterin erhalten soll, denn bezogen auf die Mitarbeiterzahl die ihr unterstellt sind, hat sie sogar 10 Mitarbeiter:innen mehr als die Hortleiterin. Dies wird bei den Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis zur Berücksichtigung beantragt.

 

Die Ausschussmitglieder sind einstimmig für die besprochenen Änderungen.

 

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