11.10.2021 - 6 Beratung zur 3. Satzung zur Änderung der Haupts...

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Wortprotokoll

Die Anwesenden diskutieren über die aufgeführten Änderungen. Dabei wird angesprochen, dass sich im Juli im Sozialausschuss gemeinsam für bis zu 20 Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates entschlossen wurde. Da dies aber nicht durch alle Gremien erneut beraten wurde, die Gründung möglichst noch im Dezember auf den Weg gebracht werden sollte und die Hauptsatzungsänderung jetzt dafür vorbereiten muss, einigten sich die Hufa-Mitglieder auf die bisherige Fassung mit 10 Mitgliedern. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dies nicht ausreichend ist, kann die Anzahl nochmal geändert werden.

Außerdem wird darüber gesprochen, dass in den Ausschüssen niemand über eine finanzielle Entschädigung gesprochen hat. An erster Stelle ist dies ein Ehrenamt. Deshalb empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung, dass der Wortlaut in Ziffer 4 der Artikelsatzung so bleibt und der gewählte Beirat sich selbst nach der konstituierenden Sitzung über eine Entschädigung einigen kann.

Zu der Ziffer 3 erläutert die Vorsitzende, dass es sich bei der Wertgrenze darum handelt, ab wann eine Unterschrift des Stellvertretenden Bürgermeisters für Auftragsvergaben notwendig ist.             

 

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Beschluss:

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, nachfolgende Änderungssatzung zu beschließen:

 

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

 

 

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 23.12.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.06.2021, wird wie folgt geändert:

 

 

  1. Es wird ein § 6a eingefügt:

 

§ 6a

Senioren- und Behindertenbeirat

 

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren-und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitz  gewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode entspricht der Wahlperiode der Stadtvertretung.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in seine Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Er hat in den Fachausschüssen bzw. in der Stadtvertretung Rederecht. Die Einwohner der Stadt können sich mit ihren Belangen an den Beirat wenden, um Fragen und Probleme zu klären und Lösungen zu konkretisieren. Der Beirat fördert den Erfahrungsaustausch, die Meinungsbildung und die Koordinierung der Anliegen von Senioren und Behinderten. Der Beirat hat die Solidarität zu wahren und zu fördern. Er soll sich als Schnittstelle der Generationen verstehen.

(5) Der Senioren-und Behindertenbeirat erstattet der Stadtvertretung einmal jährlich Bericht über seine Arbeit.

 

  1. In § 7 Absatz 1 Ziffer 1 wird der Wert 250,00 €/Monat durch den Wert 1.000,00 €/Monat ersetzt.

 

  1. In § 7 Absatz 4 Satz 1 wird er Wert 2.000,00 € durch den Wert 5.000,00 € ersetzt.

 

  1. Der § 8 Absatz 5 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:

 

Alle Mitglieder der Stadtvertretung, der Ortsteilvertretungen und des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, der Ortsteilvertretungen, der Ausschüsse, der Fraktionen und des Senioren- und Behindertenbeirates, denen sie angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 €.

 

  1. Der § 8 Absatz 8 erhält folgenden Wortlaut:

 

Die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen werden auf der Basis der Sitzungsprotokolle der Stadtvertretung, der Ausschüsse, der Ortsteilvertretungen und des Senioren- und Behindertenbeirates monatlich gezahlt.

 

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 


 

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3608&TOLFDNR=57828&selfaction=print