23.11.2021 - 7 Beschluss zum Hauptbetriebsplanverfahren Pinnow...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Helms informiert, dass diese Beschlussvorlage aufgrund neuer Erkenntnisse bereits im Bauausschuss zurückgestellt wurde.

Es besteht seitens der Gemeinde kein Zeitdruck.

Möglicherweise ergibt sich eine neue Faktenlage durch ausstehende Bewertungen der Denkmalbehörde und generelle Kurswechsel in der Landespolitik. Das gilt es erst einmal abzuwarten. Eine Information der Denkmalbehörde ist abzuwarten. 

 

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Herr Tiroux stellt den Antrag, die Vorlage dahingehend zu ändern, dass diese bis auf weiteres zurückgestellt wird.

 

Herr Tiroux stellt sein Antrag zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Tiroux:

 

10Ja-Stimmen

0Nein-Stimmen

0Enthaltungen

 

Beschluss:

- kein Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow stimmt der zeitweisen Umverlegung des Weges (TF aus Flst. 66 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg) während der Zeit des Kiesabbaus in diesem Bereich, unter den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich zu.

-          Die Umverlegung des Weges kann aufgrund der Zweckbindungsfrist für das Projekt Räuber-Röpke-Pfad frühestens nach dem 31.12.2021 erfolgen.

-          Die Wegeführung verläuft während der Umverlegung über das Flst. 61 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg und das Flst. 52/13 der Flur 1 in der Gemarkung Gädebehn (beides Eigentum Dörner) sowie über den Muchelwitzer Weg und die Gemeindestraße Zum Petersberg.

-          Nach Beendigung des Kiesabbaus in dem betreffenden Wegebereich soll die alte Wegeführung wieder hergestellt werden. Der Weg soll durch eine Verdichtung und Böschungsbefestigung wieder als Weg von mindestens 5 m Breite für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie für die Naherholung hergestellt werden. Der Weg soll so angelegt werden, dass ein Wasseraustausch zwischen den Gewässern, die erst in Folge des Kiesabbaus entstehen, ermöglicht wird (Biotopverbund), z.B. durch Anlage einer Verrohrung.

Diese vorgenannten Inhalte und die Vergütung für die Grundstücksnutzung werden in einem Vertrag mit dem Antragsteller geregelt.

Zum Vertrag erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

0Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage