16.11.2021 - 6 Zwischenbericht zum Herbstputz

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Wortprotokoll

Die Objekte in der Liste zum Herbstputz wurden hinsichtlich ihrer Abarbeitung überprüft. Mit Abschluss der Laubentsorgung in der Stadt müssen dringend die Regenabflussschächte gereinigt werden.

Wichtige Fragen von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt hat die Bürgermeisterin auf Anfragen eines Einwohners in einem Brief dargestellt.

Sehr geehrter ...!

Für die Mitteilung Ihrer Anliegen in ihrem Brief vom 18.10.2021 bedanke ich mich recht herzlich.

Sie haben einige Fragen aufgeworfen, die wir in der Stadtvertretung häufig auf die Tagesordnung stellen, um Schritt für Schritt mehr Akzeptanz bei unseren Einwohnern zu bekommen.

Die Straßenreinigungssatzung ist seit dem 10.02.2011 in Kraft getreten. Sie hat nach wie vor mit vollem Inhalt ihre Bedeutung. Ich gebe zu, dass die Satzung nicht immer von allen Einwohnern wahr genommen wird. Andererseits gibt es jedoch eine Reihe von Grundstückseigentümern, die sich an diese Satzung halten und die Gehwege und Teile der Straßen  reinigen. Ich hatte dazu im Amtsboten Oktober 2021 mit der Straßen- und Gehwegsreinigung von Fam. Hofmann, aus der Weinbergstraße, ein Beispiel setzen wollen.

 

Ihr Anliegen ist für mich Anlaß in einem der nächsten Amtsboten, erneut auf die Pflichten zur Straßenreinigung durch die Grundstückseigentümer hinzuweisen.

 

Was den Einsatz der neuen Multifunktionsmaschine vom Typ City Master anbetrifft, so ist diese Maschine für viele Arbeitsgänge ausgelegt. Noch fehlen einige Anbaugeräte, die jedoch nach und nach angeschafft werden. Der Einsatz als Kehrmaschine zur Straßenreinigung ist nur ein Arbeitsgang von vielen anderen. Sie ersetzt nicht die Pflicht nach der Straßenreinigungssatzung. Natürlich werden mit dem City Master auch einzelne Starßenbereiche mit gereinigt, die aber nicht die Häufigkeit, Einsatzorte oder Kosten für den Grundstückseigentümer zur Folge haben können. Freie Straßenabschnitte und öffentliche Plätze werden immer mal wieder mit gereinigt, so dass dabei auszugehen ist, das jedes Grundstück einmal in den Genuss der Kehrung kommt.

Die Grundstücke in der Weinbergstraße zwischen Gymnasium bis zum Haus Seeblick liegen außerhalb der Wohngebäude nach der Straßenreinigungssatzung. Dennoch gibt es in diesem Bereich viele fleißige Helfer, die Mithelfen das Laub zusammenzukehren oder auch das heruntergefallene Feinreisig von den Linden aufzusammeln.

 

Die vielen Kopfsteinpflasterpassagen und die Überflutungen, insbes. bei Starkregen und deren Folgen sind häufig die Verstopfung der Regenwassereinläufe, die uns auch Sorgen bereiten . Wir arbeiten jedoch an der Lösung all dieser Aufgaben. So gibt es konkrete Vorstellungen wie die ständigen Wassermassen im Bereich der Hölle abgeleitet werden können. Die Straßenmeisterei hat konkrete Pläne, um mittelfristig das Kopfsteinplaster in der Eichholzstraße in Richtung Barnin zu asphaltieren.

 

Jetzt zu einigen Ihrer Fragen:

Die Überwachung der Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung erfolgt im Rahmen unserer Möglichkeiten. Das Ordnungsamt ist mit der Überwachung dieser Aufgaben in allen 16 Gemeinden und der Stadt Crivitz von der Personalausstattung her überfordert. Daher ist es notwendig, dass alle Einwohner mithelfen, um auf Unzulänglichkeiten bei der Vernachlässigung von Ordnung und Sauberkeit hinzuweisen. Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz hat auf jeder seiner Sitzung das Thema „Schaffung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt“ auf die Tagesordnung gestellt. Einige Aufgaben, die über das Ordnungsamt zu bearbeiten sind, werden auch an das Ordnungsamt weiter geleitet.

 

Zum Einsatz der Multifunktionsmaschine hatte ich mich geäußert, aber nochmals, der Einsatz als Kehrmaschine ist nur ein Teil der auszuführenden Arbeiten.

 

Eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer durch die zeitweise Kehrung von Starßenabschnitten ist in keiner Weise in unseren Überlegungen.

 

Was die Entsorgung der Abfälle aus der Starßenreinigung anbetrifft, so geht es hierbei, ausserhalb der Zeit des Laubabfalls im Herbst, nur um kleine Mengen an Sand, Laub, Wildwuchs u.ä. So wie mir bekannt ist, werden diese Teile häufig zur eigenen Kompostierung für den Garten und für die Blumenrabatten verwendet.

Die Beseitigung der Laubmengen in den Herbstmonaten ist ein Schwerpunkt der Arbeit durch die Mitarbeiter des Stadtbauhofes. Festzustellen ist aber, dass viele Einwohner hierbei mithelfen. Das Netz zum Anbringen von Laubsäcken ist bereits in dieswem Jahr erweitert worden und die Laubentsorgung wird von den Einwohnern gut angenommen. Dennoch gilt es zu überlegen, wo es noch Schwerpunkte zum Anbrinbgen von Laubsäcken gibt.

 

Was die Entsorgung von Grünschnitt und Reisig ab dem Jahr 2022 anbetrifft, so wird es noch konkrete Festlegungen der Abfallbehörde des Landkreises Parchim geben. Einiges ist jedoch dazu schon in den Medien veröffentlicht worden. Dennoch sollten wir im Vorfeld nicht über dieses oder jenes spekulieren. Wie aber die genauen Abläufe der Entsorgung sein werden, liegt jedoch nicht in meinem Ermessen. Ich kann ihnen aber versichern, dass im Amtsausschuss von allen Gemeinden heftig darüber diskutiert wird und noch keine abschließende Richtlinie zur Entsorgung vorliegt.

Eines ist jedoch klar, in Crivitz wird ein Platz für die Entsorgung von Grün- und Reisigschnitt, voraussichtlich auf dem Recyclinghof Gollan, eingerichtet werden. Die Entsorgung wird dann gegen eine Gebühr weiterhin möglich sein.