20.07.2021 - 7 Beratung zum Antrag der CDU-Fraktion - Grundsat...

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Wortprotokoll

Der Umweltausschuss empfiehlt jeden Antrag auf Errichtung einer PV-Anlage als Einzelobjekt nach dem Baurecht zu bearbeiten. Bei der Beurteilung der PV-Anlage für den konkreten Standort sind nachfolgend aufgeführte Fragen von Bedeutung:

 

Auf der Grundlage von Analysen und Bewertungen von Landschaftspotentialen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz sind Kriterien für großflächige Photovotaikan-lagen im Außenbereich sowie Hinweise für eine raumordnerische Bewertung erstellt worden.

Auf dieser Grundlage empfiehlt der Umweltausschuss für eine Entscheidungsfindung einer beantragten PV-Anlage nachfolgende Fragen für eine Zustimmung bzw. für eine Ablehnung zu prüfen.

Ist die PV-Anlage Raumverträglich?

Eine in sich geschlossenen Landschaft darf nicht zerschnitten werden.

Entlang von Bundesstraßen und ausgewiesenen Fahrrad- und Wanderwegen ist ein gebührender Abstand zu halten.

Wie groß muß ein Abstand zu Anliegern und Wohnsiedlungen gewählt werden?

 

Ist die Anlage mit dem Schutz der Natur und der Umwelt verträglich?

Auszuschließen für den Bau einer PV-Anlage sind:

Ausgewiesene Durchzugs- und Rastgebiete für Zugvögel.

In Brutgebieten von Greifvögeln und Kleinvögeln, die gefährdet sind bzw. schon auf der Roten Liste stehen, wie z.B. die Grauammer, der Steinschmetzer und das Rebhuhn.

Auf Flächen mit Vorkommen geschützter Pflanzenarten.

 

Wie ist die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich eines Flächenentzges für Landwirtschaft zu beurteilen, wie werden die Anliegenden Kommunen beteiligt und welcher direkte Nutzen entsteht für den Bürger? 

Landwirtschaftliche Flächen mit einer Bodenwertzahl über 20 Punkten sind der Erzeugung landwirtschaftlicher Güter nicht zu entziehen.

Wie hoch ist Einspeisungsvergütung für Strom für die beteiligten Kommunen und weich ein Nutzen hat der Bürger von dieser Anlage?

Fragen ergeben sich:

Wenn die Sonne nicht scheint und die PV-Anlage nicht produziert, wie werden dann die Kommunen finanziell entschädigt?

Bei einem Überangebot von „Grünem Strom“ sind gegenwärtig keine Speicher-möglichkeiten vorhanden. Wird die Anlage dann abgeschaltet und wie werden die               Kommunen dann finanziell entschädigt?

 

Welche Konfliktaituationen ergeben sich beim Bau einer PV-Anlage auf der konkreten Fläche für die angrenzenden Anlieger?

Die Einwohner der anliegenden Kommunen sind fachlich konkret über die zuvor genannten drei Kriterien zu informieren.

 

Suche nach Alternativen

Eine Ablehnung einer PV-Anlage auf dem konnkreten Standort sollte mit einem Vorschlag für einen alternativen Standort verbunden sein.

 

Das Ergebnis der Bewertung ist ausschlaggebend für eine Zustimmung bzw. Ablehnung einer PV-Anlage.

 

Aus dieser Betrachtung heraus ergibt sich folgendes Ergebnis zum Antrag der CDU:

Ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Pv-Anlagen wird mit

5 nein-Stimmen abgelehnt und

2 Enthaltungen

 

Die Anlage 1 „Erläuterungen zu Ausschlusskriterien für PV-FFA“ und

die Anlage 2 „Darstellung der Standortkriterien“

sind zur Entscheidungsfindung für den Bau von PV-Anlagen hilfreich und sollten bei einer Bewertung mit herangezogen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3449&TOLFDNR=54972&selfaction=print