20.04.2021 - 7 Beratung und Empfehlung zur Photovoltaikanlage ...

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Wortprotokoll

Auf der Grundlage von Analysen und Bewertungen von Landschaftspotentialen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz sind Kriterien für großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich sowie Hinweise für eine raumordnerische Bewertung erstellt worden.

Auf dieser Grundlage hat der Umweltausschuss Informationen zum Vorhaben der Photovoltaikan-lage erarbeitet.Eine raumordnerische, umwelt- und Naturschutz verträgliche und wirtschaftliche Bewertung der Fläche kann bevorzugt von dem Standort der Höhe an dem Waldgebiet der „Mordkuhle“ aus erfolgen.

 

Raumverträglichkeit

Die geplante Photovoltaikanlage wird östlich durch die Windkraftanlage bei Kladrum und in westlicher Richtung durch die noch zu errichtende Windkraftanlage zwischen Wessin und dem Waldgebiet Eichholz begrenzt. Eine 380 KV Leitung mit dem Umspannwerk östlich am „Eichholz“ gelegen und eine noch zu errichtende 110 KV Leitung in östlicher Richtung davor (tlw. unterirdisch) verlaufen in ost-westlicher Richtung des Windeigungsgebietes bei Wessin. In Richtung Niendorf, Prestin und Kuckuck ragen die schon vorhandenen WKA hinaus.

Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und   abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.

Die Idee zum Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage zerschneidet dieses Landschaftsbild.

Die in Anspruch zu nehmende Fläche ist Ackerland mit einer Bodenwertzahl (vermutlich über 20 Bodenpunkte). Für die Inanspruchnahme von Flächen mit mehr als 20 Bodenpunkten ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich.

 

Verträglichkeit für den Natur- und Umweltschutz sowie für den Tourismus

Das räumlich weite Gebiet um Wessin herum ist ein uraltes Vogeldurchzugs- und Vogelrastplatzgebiet für Zugvögel. Durch die Zerschneidung der Landschaft mit dem Bau der PV-Anlage werden Rastplätze für Zugvögel eingeengt. (Angemerkt wird, dass bei der ersten Besichtigung der Fläche, Anfang April gegen 18.00 Uhr, 35 Kraniche auf diesem Gelände Zwischenstopp auf ihrem Durchzugsflug rasteten).

Bodenbrütern, wie Lerchen, Ammern, Rebhühnern u.a. Kleinvögeln wird der Lebensraum eingeengt.

Der unmittelbare Standort der PV-Anlage entlang der Bundesstraße verhindert den Besuchern einen erholsamen Blick in die weite offene Landschaft.

 

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?

Auf 50 ha landwirtschaftlicher Fläche fällt die Produktion von Agrarerzeugnissen aus. Die Eigentümer an Grund und Boden erhalten 20 Jahre einen Pachtzins nvon den Betreibern der PV-Anlage.

Eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für eingespeisten Strom aus dieser (möglichen) PV-Anlage ist an bestimmte Bedingungen, wie dem Standort, geknüpft. Danach besteht eine Vergütungspflicht nach § 32 Abs. 2 des EEG für die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen nur

- wenn sie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen;

- wenn sie auf einer Fläche errichtet werden soll, für die ein Verfahren nach §38 Satz 1des BauGB

  durchgeführt worden ist;

- wenn sie auf einer Fläche errichtet werden soll, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die

  Aufstellung oder Änderung versiegelt worden ist;

- wenn sie auf Konversionsflächen errichtet werden soll;

- wenn sie sich auf Grünflächen befinden soll, die zur Errichtung dieser Anlage in einem vor dem

  25.3.2010 beschlossenen Bebauungsplan ausgewiesen ist;

- wenn sie sich auf Flächen befinden soll, die längs von Autobahnen und Schienenwegen liegen

  und sie in einer Entfernung bis zu 110m von der befestigten Fahrbahn errichtet wird.

 

Empfehlung

Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3446&TOLFDNR=52649&selfaction=print