18.05.2021 - 7 Antrag auf Versetzung der Grundstückszufahrt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine Vorortbegehung vor Beginn der Versetzungsarbeiten der Zufahrt, als auch eine Abnahme nach Abschluss der Bauarbeiten durch Herrn Reinke wir vom Bauausschuss befürwortet. Der Beschlussvorschlag ist dementsprechend abzuändern.

 

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Beschluss: Dem Beschlussvorschlag wurde unter der Bedingung, dass Herr Reinke vor Beginn der Arbeiten einen Vororttermin wahrnimmt und die verlegte Zufahrt abnimmt, zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt dem Antrag auf Versetzung der Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/38 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.

 

  1. Alle durch die Baumaßnahmen auftretenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Als Abschluss ist ein Rundbordstein einzubauen.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt ist analog (Optik) zur Fahrbahn zu befestigen.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach der Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3407&TOLFDNR=53372&selfaction=print