18.05.2021 - 6 Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovolt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Rückblickend auf das in der letzten Bauausschusssitzung von der MEA und der WEMAG vorgestellte Projekt „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow“ im Rahmen eines Antrages zur Aufstellung eines dortigen Bebauungsplanes. Der Bauausschuss befürwortet enge Rahmenbedingungen und hat hinsichtlich dessen einen Kriterienkatalog für die Freiflächen Photovoltaik in der Gemeinde Pinnow entworfen.

Herr Tiroux weist auf eventuelle Schwierigkeiten bei zukünftigen Planungen hin und gibt zu bedenken, ob alle Kriterien bedacht sind. Herr Helms betont, dass für den Grundsatzbeschluss, die Flächendefinition nach dem vorliegenden Kriterienkatalog ausreichend ist. Herr Dosdall und Herr Glaser finden die graphische Darstellung der MEA über die zu überplanenden Flächen schlecht. Herr Dosdall befürwortet als zusätzliches Kriterium eine Flächenbegrenzung. Herr Glaser erklärt, dass zum derzeitigen Zeitpunkt  nur eine Flächendefinition notwendig ist, die Flächenbegrenzung könnte auch bei der Planung erfolgen.

 

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Beschluss: Der Bauausschuss stimmt zusätzlich zum Grundsatzbeschluss über eine Flächenbegrenzung der Freiflächen-Photovoltaik von 20ha ab.

Dem Grundsatzbeschluss wird einstimmig zugestimmt und folgt somit dem Beschlussvorschlag 2.

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet nicht zuzulassen.

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen und beauftragt das Amt, mit der Gemeinde Pinnow Kriterien zu erarbeiten, mit denen die geeigneten Flächen herausgearbeitet werden. Diese Eignungsflächen für PVA werden in den Flächennutzungsplan der Gemeinde eingearbeitet.

 

Folgende Kriterien zur Ableitung der Eignungsgebiete für PVA sind der Gemeinde dabei wichtig:              

1.   Keine übergeordnete Begrenzung des Zubaus von Photovoltaikanlagen

  1. Ausschlussgebiete, auf denen keine Anlagen gebaut werden dürfen
  2. Vermeidung der Sichtbarkeit von Anlagen
  3. Regionale Wertschöpfung
  4. Ökologische Aufwertung von Freiflächen

RückbauvereinbarungenFlächenbegrenzung

 

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Abstimmungsergebnis Grundsatzbeschluss:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis Flächenbegrenzung 20ha für Freiflächen Photovoltaik:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

2Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3407&TOLFDNR=53371&selfaction=print