26.05.2021 - 9 Antrag auf zweite Grundstückszufahrt und Verset...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 26.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt dem Antrag für das Grundstück in der Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 68/13 auf eine zweite Zufahrt und der Versetzung der Laterne um 2m nach rechts unter folgenden Bedingungen Zuzustimmen.
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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