09.06.2021 - 11 Antrag auf Grundstückszufahrt in der Gemarkung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 09.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt dem Antrag auf eine 4 m breite
Grundstückszufahrt in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 68/13 unter folgenden
Bedingungen zuzustimmen.
1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Antragstellers.
2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung
der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen
werden.
3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche
Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
4. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser
darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet
werden.
5. Die Zufahrt ist analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu
befestigen.
6. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu
erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn
dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/
Beiträge/ Grün anzuzeigen.
7. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt
ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung,
Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen
Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz
behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
181 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
170,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
