25.02.2021 - 7 Grundsatzbeschluss zur Aufrechterhaltung der Ha...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Beschlüsse zu Angelegenheiten einfacher Art auch im elektronischen Umlaufverfahren durchzuführen. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse bzw. Ortsteilvertretungen. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „im Umlaufverfahren“. Auch bei den Sitzungen im Umlaufverfahren behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See und der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Dobin am See im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen einschließlich Abstimmungsblätter erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Am Sitzungstag sollen die Rückläufe (Abstimmungsblätter) auf elektronischem Weg (Mail, Fax) im Amt Crivitz eingehen. Ein Versand per Post ist zu vermeiden, da der Sitzungsdienst die Dienstgeschäfte im Homeoffice durchführt.

Über die Sitzung im Umlaufverfahren wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.

 

Abstimmungsergebnis:

10Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

1Enthaltungen

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, kommende Sitzungen auch als Videokonferenzen durchzuführen. Das gilt ebenfalls für die Sitzungen des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse bzw. Ortsteilvertretungen. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „als Videokonferenz“. Auch bei den Videokonferenzen behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Dobin am See und der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Dobin am See im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Die Öffentlichkeit der Sitzung bleibt gewahrt. Interessierten Zuschauerinnen und Zuschauer wird die Möglichkeit eingeräumt, an der Videokonferenz teilzunehmen.

Über die Videokonferenz wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen

4Nein –Stimmen

3Enthaltungen