15.12.2021 - 6 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Bianca Fülöp
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung einschließlich der dazugehörigen Kalkulation anzunehmen.
Der aktualisierte Beitragssatz beträgt 18,868 €/ha für die Beitragsjahre 2022 bis einschließlich 2024.
1. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere Warnow“
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) und der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), letzte Änderung durch neu gefasste Anlage mit Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) hat die Gemeinde Langen Brütz in ihrer Sitzung am 15.12.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ beschlossen.
Artikel 1
Änderung
Die Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ vom 03.04.2019 wird wie folgt geändert.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt ersetzt:
Die Mitgliedschaft der Gemeinde Langen Brütz besteht für alle im Verbandsgebiet „Obere Warnow“ befindlichen Flächen. Ausgenommen davon sind die Eigentümer von Grundstücken, wenn sie den Nachweis erbracht haben, dass ihre Grundstücke nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen (Flächen der dinglichen Mitglieder).
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt eingeführt:
Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen, auch die der Gemeinde Langen Brütz durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten.
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt ersetzt
Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absatz 2 nach Größe der Grundstücke oder Teilen von Grundstücken. Soweit eine katasteramtliche Größenfeststellung nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. Änderungen zu Eigentums- und sonstigen Nutzungsverhältnissen sind dem Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz innerhalb von 4 Wochen, nach Eintritt derselben, mitzuteilen.
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt ersetzt:
Die Gebühr ergibt sich aus der Summe der Beiträge zum Unterhaltungsverband (WBV), sowie der bei der Umlegung entstehenden Verwaltungskosten geteilt durch die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung.
Der Euro-Betrag aus dem Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ sowie der Verwaltungskosten geteilt durch die grundsteuerpflichtige Fläche des Gemeindegebietes ergibt den Preis je Hektar. Unterdeckungen aus den Vorjahren werden zum Hektarpreis dazu addiert und Überdeckungen subtrahiert.
Aus dieser Berechnung ergibt sich ab dem
01.01.2022 eine jährliche Gebühr i. H. v. 18,868 €/ha
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Langen Brütz, den 15.12.2021
W. Pätzold
Bürgermeister(DS)
Verfahrensvermerk:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt.
Hiermit wird die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht gegen Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Kalkulation zur 1. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung von Beiträgen und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere Warnow“
Zu § 3 Absatz 2
Berechnung des Gebührensatzes ab dem 01.01.2022
Die Gesamtfläche der grundsteuerpflichtigen Fläche der Gemeinde Langen Brütz beträgt gemäß Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Warnow“ vom 08.03.2021
1.527,6938 ha
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ berechnet für diese Fläche 23.244,81 €.
23.244,81 € : 1.527,6938 ha = 15,215 €/ha
Die Unterdeckung i. H v. 9.166,21 € resultiert aus den Beitragseinnahmen der Beitragsjahre 2019, 2020 und 2021. Die Unterdeckung wird mit der Gebühr für die Beitragsjahre 2022, 2023 und 2024 verrechnet.
(9.166,21 € : 1.527,6938 ha) / 3 Jahre = 2,000 €/ha
Die Verwaltungskosten i. H v. 1,653 €/ha ergeben sich aus den Gesamtkosten eines Arbeitsplatzes gemäß KGSt (Personal- und Sachkosten) geteilt durch die WBV - Gesamtvorteilsfläche incl. Schöpfwerksvorteilsfläche im Amtsbereich ohne dingliche Mitglieder.
83.260,00 € / 50.381,8795 ha = 1,653 €/ha
Gebühr 2022 - 2024
| Kosten je ha | 15,215 €/ha |
+ | Unterdeckung je ha | 2,000 €/ha |
+ | Verwaltungskosten je ha | 1,653 €/ha |
= | Jahresgebühr je ha | 18,868 €/ha |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558,2 kB
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