20.10.2021 - 8 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid B...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Pätzold teilt mit, dass eine andere Anordnung des Carports nicht möglich sein dürfte und dass letztlich aber die Genehmigungsbehörde über die Zulässigkeit entscheidet. Jedoch hat die Errichtung Vorbildwirkung. Die Gemeindevertretung steht der Anordnung von Carports vor den Häusern auch im weiteren Straßenverlauf positiv gegenüber. 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210241 für den Neubau eines Carports auf dem Flst. 46/20 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.

Begründung:

Das Vorhaben fügt sich mit der Bebauung des Vorgartenbereiches nicht nach § 34 (1) BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein und das Ortsbild wird beeinträchtigt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3233&TOLFDNR=57921&selfaction=print