23.06.2021 - 8 Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 "Caravan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pätzold erläutert kurz die Veranlassung des Beschlusses.

Herr Weinke stellt den Ansatz in Frage und hält eine Kosten-Nutzen-Analyse vor Beginn der Planung für erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde herauszustellen. Herr Pätzold sieht für die Gemeinde in jedem Fall einen Vorteil, wenn die Badestelle erweitert und entwickelt wird, da sie dann deutlich wirtschaftlicher betrieben werden kann.

 

Herr Weinke stellt den folgende Antrag zur geänderten Beschlussfassung: Die Gemeinde Langen Brütz beschließt den Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Langen Brütz zurückzustellen, bis zu dem Punkt, an dem die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sichergestellt ist.

 

Der Antrag wird mit 2 Nein und 1 Ja-Stimme bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 „Caravanplatz“ der Gemeinde Langen Brütz

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Aufstellung eines  Bebauungsplanes Nr. 9 „Caravanplatz“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 Geltungsbereich: Gemarkung Langen Brütz, Flur 1

    Flst. 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie eine Teilfläche des Flst. 12/1

 Planungsziel: Schaffung der Planungsvoraussetzungen für einen Caravanplatz an der Badestelle am Cambser See durch eine Bauleitplanung nach § 30 BauGB.

 

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt.

 

3. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 BauGB zu beteiligen.

 

4. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja – Stimmen

1 Nein –Stimmen

1 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage