17.04.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Wortprotokoll

Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 24. März 2020 entschieden, dass dem Antrag des Städte- und Gemeindetages stellvertretend für alle Gemeinden und Ämter nach

Standarderprobungsgesetz stattgegeben wird, Beschlussfassungen statt in Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen.

Mit einem Grundsatzbeschluss zum Umlaufverfahren, der der einfachen Mehrheit bedarf, tritt die Stadtvertretung der Stadt Crivitz bei und schafft die Voraussetzungen, künftig mit Umlaufverfahren zu arbeiten.

Diese Praxis gilt nur solange die Bekämpfungsmaßnahmen zum Corona-Virus in Kraft bleiben.

 

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