10.03.2020 - 7 Beratung zu Vorhaben des Kunst- und Naturverein...

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Wortprotokoll

Nach Besichtigung der vorgesehenen Örtlichkeit und nach Rücksprache der Ortsteilvertreter mit dem Eigentümer der Grundstücke 72/1 und 78/1, Herrn Teufel, am 27.01.2020, befürworten die anwesenden Ortsteilvertreter das Vorhaben nicht.

Begründung:

Auf dem gemeindeeigenen Grundstück 73/1 befinden sich Reste baulicher Anlagen, welche

eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen können.

Der Eigentümer der Grundstücke 72/1 und 78/1 würde einer Begehung durch Personen zustimmen, übernimmt aber keinerlei Haftung und Kosten aus der Verkehrssicherungspflicht.

Eine Nutzung wäre auch nur temporär möglich, solange sich die Grundstücke in seinem Eigentum befinden. Ein kurzfristiger Verkauf kann nicht ausgeschlossen werden. Auf beiden Grundstücken ist das Antreffen von Schwarzwild nicht auszuschließen.

 

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