17.02.2020 - 18 Aufstellungsbeschluss der Stadt Crivitz zum Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 17.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Altenheim Elim“ nördlich des Crivitzer Weinbergs gem. § 2 (1) BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 34/41, 38/1, 38/2 und 39 sowie Teile der Flurstücke 34/3, 34/7, 34/41, 38/1, 38/2, 38/3, 39 40/4 in der Gemarkung Crivitz, Flur 29. - Planungsziel ist die Erweiterung des Altenheims in nördlicher Richtung, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Parkanlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen/Mehrgenerationenwohnen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung der Parkplatzflächen.
- Die als Anlage 1 bezeichnete Karte mit der Darstellung des Geltungsbereichs ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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373,4 kB
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2
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684,7 kB
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