17.02.2020 - 15 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 ...

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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm führt aus, dass es eine Informationsveranstaltung in Wessin gab. Der Eröterungstermin an einem Wochentag um 8.30 Uhr war vom Stalu schlecht gewählt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Umweltverträglichkeit mangelhaft ist. Das regionale Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Einwendungen sind noch zu prüfen. Das Unternehmen hat vorgetragen, noch Nachbesserungen vornehmen zu wollen. Es werden gleichlautende Beschlüsse in den Gemeinden Barnin und Zapel gefasst. Sie betont nochmals, dass es Einwendungen gibt, die mit einem Gutachten belegt, aber noch nicht geprüft sind.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“.

 

Geltungsbereich:Gemarkung Wessin, Flur 4, Flurstücke diverse

 

Konkret umfasst ist der auf das Gebiet Crivitz OT Wessin entfallene Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18 aus der 2. Beteiligung zur Teilfortschreibung des Kap. 6.5 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (Stand 11/2018).

 

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Ortslage Wessin im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen und wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich durch landwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Wessin, die Ortslage Wessin und die B 392,

-          östlich durch forstwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Radepohl,

-          südlich durch forstwirtschaftliche Flächen der Gemarkungen Radepohl und Wessin und die B 321 und

-          westlich durch landwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Zapel.

 

Planungsziel:Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

 

2.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

10Ja – Stimmen

2Nein –Stimmen

2Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3006&TOLFDNR=42726&selfaction=print