17.02.2020 - 17 Aufstellungsbeschluss zum sachlichen Teilfläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 17.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB.
Planungsziel ist die Konzentration der nach § 35 BauGB im Außenbereich zulässigen Windenergieanlagen in der Gemeinde auf einer aus Umweltschutzgründen geeigneten Fläche.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Namentliche Abstimmung:
Frau Brusch-Gamm:Ja
Herr Bardenhagen:Enthaltung
Frau Döhring:Ja
Herr Gamm: Ja
Herr Güßmann:Enthaltung
Herr Heine:Ja
Herr Holl:Ja
Frau Klünder-Fittke:Ja
Herr Paulsen:Nein
Frau Prieske:Ja
Herr Raulin:Ja
Frau Reinke:Nein – Ihre Entscheidung liegt darin begründet, dass sie gegen die Errichtung des Windparks ist, die Kosten und Schadensersatzforderungen nicht abschätzbar sind.
Herr Renker:JaHerr Rüß: Ja
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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