30.01.2020 - 4 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorange...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 30.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Maik Beresowski bittet um Information, warum es im TOP 6 Brandschutzbedarfsplan unter dem Punkt 4 heißt „Langfristig sollte die Gemeinde ein neues Feuerwehrgerätehaus mit Fahrzeug einplanen und anschaffen“. Herr Schomann und Herr Behr berichten hierzu, dass dies lediglich der Vorschlag von Gemeindewehrführer, Herrn Torsten Dobbertin ist, da aus Sicht des Gemeindewehrführers die vorhanden Gebäude/Standorte irgendwann baulich ausgereizt sind und ein Umbau oder eine Erweiterung nicht mehr möglich ist.
In diesem Zusammenhang berichtet Herr Behr, dass er bezüglich der Anbauproblematik am Feuerwehrgebäude Göhren beim Landkreis LUP, FD Brandschutz, Herrn O. Schmidt war. Im Ergebnis dieser Beratung ist herausgekommen, dass
- der Bestandsschutz des FFw-Gebäudes Göhren sofort verfällt, sofern dieses Gebäude wie aktuell beabsichtigt erweitert wird. Somit müsste der Um- bzw. Anbau nach den geltenden Normen und Vorgaben erfolgen. Dies ist jedoch finanziell überhaupt nicht möglich.
- Aus diesem Grund wurde durch Herrn O. Schmidt vom LK vorgeschlagen, die beiden Ortswehren Göhren und Tramm aufzulösen und als eine neue Gemeindefeuerwehr Tramm mit Hauptstandort Tramm zu gründen. Dies hätte den Vorteil, dass aus dem Gerätehaus Göhren eine Fahrzeughalle werden könnte die deutlich weniger Auflagen erfüllen muss als ein Gerätehaus.
- Die Erweiterung der geplanten Sozialräume am FFw Standort in Göhren, ist daher nur am Gemeindehaus möglich, da hier die Gemeinde über den Bestandsschutz bzw. die Nutzung alleine entscheidet.
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2019 wurde bestätigt.
