04.06.2015 - 10 Errichtung eines Einfamilienhauses...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Aufgrund § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist Herr Maik Beresowski von der Beratung und Abstimmung des Bauausschusses ausgeschlossen.

Herr Schomann und Herr von Walsleben erläutern diesen Tagesordnungspunkt. Es entsteht eine kurze Diskussion.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tramm beschließt zur 1. Änderung des Bauantrages Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (BA 131407) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Abweichung von der Höhe des Erdgeschossfußbodens aufgrund der angeführten Gründe zuzulassen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

3Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage