07.12.2020 - 22 Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm erläutert die Beschlussvorlage und stellt diese zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200258 für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Crivitz, Flur 10, Flurstück 1 zu versagen. 

 

Begründung:

Das Baugrundstück liegt laut F-Plan in einer Kleingartensiedlung. Hier ist nur eine Laube mit 24 qm gestattet. Somit widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des F-Plans.

 

Das Baugrundstück befindet sich in der Trinkwasserschutzzone Crivitz II und III. Dies ist bei etwaiger Bebauung zu berücksichtigen.

 

Weiterhin besteht auf dem Baugrundstück ein flächendeckender Gehölzbewuchs, der erhaltenswert ist.

 

Eine Zufahrt durch den Alleebaumbestand an der Brüeler Straße gestaltet sich aufgrund der Wurzeln und einer Böschung an der Straße als schwierig.

 

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Abstimmungsergebnis:

12 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

4 Enthaltungen

Somit ist das Gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

Auftrag Amt: Bei einer Versagung eines Gemeindlichen Einvernehmen wird darum gebeten, dem Antragssteller eine schriftliche Mitteilung zu geben. Ihm sollte mit diesem Schreiben die Möglichkeit auf eine persönliche Anhörung gegeben werden. Die Einladung sollte dann zu einer SV -oder BauA-Sitzung erfolgen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2866&TOLFDNR=49710&selfaction=print