16.04.2015 - 11 Spende für Dachsanierung Friedhofskapelle Göhren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V ist Herr  von Walsleben von der Beratung und Abstimmung der Gemeindevertretung ausgeschlossen.

Herr Hagge verliest die Beschlussvorlage, erläutert diesen Beschluss und beantwortet die gestellten Fragen.

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Dachsanierung der Friedhofskapelle in Göhren hat Herr Manfred von Walsleben am 26.03.2015 ein Spende in Höhe von 300,00 € geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht gemäß der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen wurde.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt, die zweckgebundene Spende in Höhe von 300,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=286&TOLFDNR=1185&selfaction=print