16.04.2015 - 8 Beschluss zu den Schuleinzugsbereichen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
- Datum:
- Do., 16.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Doris Ruhnau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr von Walsleben verliest die Beschlussvorlage, und stellt den Antrag diesen Beschluss in 2 Einzelbeschlusse (1.Realschul- und 2. Grundschuleinzugsbereich) zu teilen.
Abstimmung zum Antrag von Herrn von Walsleben: 7 Ja Stimmen/0/0
Beratung zum Schuleinzugsbereich Realschule Crivitz
Es entsteht einen kurze Diskussion.
Sachverhaltsdarstellung:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat den Entwurf des Schuleintwicklungsplanes 2015/16-2019-20 fertiggestellt. Bis zum 13. März 2015 können die Gemeinden zu den darin enthaltenden Planungsabsichen ihre Stellungnahme abgeben.
Zum Einzugsbereich der Grundschule in Crivitz gehört der OT Tramm der Gemeinde Tramm. Zum Einzugsbereich der Grundschule in Sukow gehören die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin. Zum Einszugsbereich der Regionalen Schule Crivitz gehört der OT Tramm der Gemeinde Tramm. Die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin sind der Regionalen Schule in Banzkow zugeordnet.
Die Gemeinde strebt an, dass alle Schüler aus den Ortsteilen Göhren, Bahlenhüschen und Settin ebenfalls zum Einzugsbereich der Regionalschuel Crivitz gehören.
Abstimmungsergebnis:
7Ja – Stimmen
0Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Beratung zum Schuleinzugsberiech Grundschule Crivitz
Es entsteht eine Rege Diskussion, festzuhalten bleibt:
- Der Kreis legt die Schuleinzugsbereiche fest und nicht Gemeinde
- Frühster möglicher Termin der ein Änderung ist das Schuljahr 2016/2017
- Das Einzugssystem ist Dynamisches und wird stätig fortgeschrieben
- Der Bestandsschutz für eingeschulte Schüler bleibt garantiert bis 2020
Frau Streuer stellt den Antrag, den Beschluss so abzuändern, dass bis 2020 keine Änderungen im Schuleinzugsbereich vorgenommen werden.
Abstimmung zum Antrag von Frau Streuer:
2 Ja Stimmen/4 Nein Stimmen/1 Enthaltung
Herr von Walsleben erläutert nochmals, dass sich in der alten Legislaturperiode seinerzeit 15 Gemeindevertreter einig waren, dass es in der Gemeinde Tramm nur ein Schuleinzugsgebiet geben soll. Herr von Walsleben schlägt vor den Beschluss wie folgt abzuwandeln:
Sachverhaltsdarstellung:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat den Entwurf des Schuleintwicklungsplanes 2015/16-2019-20 fertiggestellt. Bis zum 13. März 2015 können die Gemeinden zu den darin enthaltenden Planungsabsichen ihre Stellungnahme abgeben.
Zum Einzugsbereich der Grundschule in Crivitz gehört der OT Tramm der Gemeinde Tramm. Zum Einzugsbereich der Grundschule in Sukow gehören die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin. Zum Einszugsbereich der Regionalen Schule Crivitz gehört der OT Tramm der Gemeinde Tramm. Die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin sind der Regionalen Schule in Banzkow zugeordnet.
Die Gemeinde strebt an, dass alle Schüler aus den Ortsteilen Göhren, Bahlenhüschen und Settin ebenfalls zum Einzugsbereich der Grundschuel Crivitz gehören.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Tramm beschließt, dass alle Ortsteile der Gemeinde Tramm perspektivisch in den Einzugsbereich der Grundschule Crivitz aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
5Ja – Stimmen
2Nein –Stimmen
0Enthaltungen
