17.09.2020 - 15 Beratung zur Regenentässerung Rabahnweg

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Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der Regenentwässerung des Rabahnweges ist der Zapeler Weg zu betrachten.

Das Grundstück am Ende des Zapeler Weges ist abschüssig zum Zapeler Weg, die Fahrbahn auf dem Grundstück ist großflächig versiegelt, das anfallende Oberflächen-(Regen-)wasser entässert über das angrenzende Grundstück in den öffentlichen Raum.

Das ist nicht zulässig. Das Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück verbleiben, wenn kein öffentlicher Kanal anliegt.

Das Amt wird beauftragt, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen, die Situation zu ändern und die öffentliche Straße zu entlasten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Zapeler Weg eine Regenauffangmulde anzulegen, um den Regenwasserabfluss in Richtung Rabahnweg zu puffern bzw. zu verlangsamen.

Die Regeneinläufe müssen regelmäßig gereinigt werden.

Für eine Beratung der Regenentwässerung im Rabahnweg wird eine Begehung erfolgen.

 

Herr Krüger verlässt die Sitzung.