24.03.2020 - 14 Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Umlaufv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaser infomiert über den Antrag des Städte- und Gemeindetages und über die Entscheidung des Innenministeriums zur Durchführung von Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Die Beschlussfassung im Umlaufverfahren dienen dazu Präsenzsitzungen und Eilentscheidungen der Bürgermeister zu vermeiden.

Versand der Sitzungsunterlagen erfolgt elektronisch.

Anwendung von Videokonferenzen ist aktuell nicht umsetzbar. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow spricht sich dafür aus, auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.3.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im Umlaufverfahren durchzuführen.

Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow.

Das Versendung der Sitzungsunterlagen erfolgt elektronisch. Die Einsichtnahme der Sitzungsunterlagen über das Ratsinformationssystem ist weiterhin möglich.

 

Diese Regelung ist auf die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Krise beschränkt.  

 

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Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen