14.10.2020 - 8 Beratung zu den Ergebnissen der gemeindlichen A...

Reduzieren

Wortprotokoll

Abstimmung, ob Herr Kirsch das Konzept der AG Straßen erläutern darf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

Der Ausschussvorsitzende spricht der Arbeitsgruppe Straßen seinen Dank aus. Im Anschluss ist allgemeine Zustimmung durch den Bauausschuss zu vernehmen.

 

Herr Kirsch informiert über das Konzept. Des Weiteren informiert er über einen Termin, der im Amt Crivitz stattgefunden hat. Es wurde bemängelt, dass eine Umsetzung des Konzeptes an Kreis- und Landesstraßen durch das Amt Crivitz, so nicht möglich ist. Hinsichtlich der Querungshilfen wurde mitgeteilt, dass diese nicht realisiert werden können. Die Fördermittel verfallen im Januar 2022. Das Amt Crivitz fühlt sich genötigt, umzusetzen was nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Das Amt priorisiert den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen. Die Stellungnahmen der zuständigen Baulastträger würden zudem lauten: kaum Verkehr, kaum Straßenquerung und kaum Unfälle. Die Baulastträger sollten zum Umbau der straßenverkehrsberuhigenden Maßnahmen aufgefordert werden. Die Gemeindevertretung möge daher beschließen die Verkehrssicherungspflicht der Straßen unter Kostenbeteiligung der Gemeinde zu fordern. Neben der verkehrsrechtlichen Genehmigung bedarf es zudem   eines Planungsauftrages sowie der Kostenplanung im HH-Plan. Die Versetzung des Ortseingangsschildes im OT Retgendorf kann, lt. Aussage von Herrn Meier vom Landkreis Ludwigslust-Parchim, ausschließlich durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Eine Stellungnahme durch die Gemeinde ist möglich.

 

Der Bauausschuss unterstützt das Konzept „Behindertengerechter Umbau der Bushaltestellen im Gebiet der Gemeinde Dobin am See in Verbindung mit der Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen“. Die Forderungen an die Baulastträger sind durch das Amt Crivitz zu forcieren. Gefahrenzonen sind reichlich vorhanden. Jedoch, sollte anstatt einseitige Forderungen zu stellen eine gemeinsame Beratung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, dem Straßenbauamt Schwerin sowie dem Amt Crivitz anberaumt werden.

 

Zu beachten wäre insbesondere:

 

  1. Die Zufahrt zum Sportplatz im OT Retgendorf ist zu prüfen, da diese zugleich im B-Plan Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Retgendorf enthalten ist.
  2. Im OT Alt Schlagsdorf ist eigentlich kein Platz für eine normgerechte Bushaltestelle vorhanden. Dies muss berücksichtigt werden.
  3. Das Ortseingangsschild könnte im OT Retgendorf vor die Einfahrt zum Sportplatz versetzt werden.
  4. Eine Verschwenkung der Kreisstraße vom OT Flessenow Richtung OT Retgendorf kommend wird als sehr sinnvoll erachtet.

Auftrag Amt Aufforderung zum Heckenrückschnitt im Kurvenbereich an Martins Backshop im OT Retgendorf

 

Empfehlung des Bauausschusses an die Gemeindevertretung:

 

Das Wort „nur“ wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Die Beibehaltung der Ziffern 1 bis 6 wird empfohlen. Der Beschlussvorschlag soll als Leitfaden dienen und bedarf zur Modifizierung der Überarbeitung durch ein Planungsbüro.

 

Abstimmungsergebnis:

 

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

            0Enthaltungen