12.08.2020 - 7 Beratung zur Entwicklung des Sportplatzgeländes...

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Wortprotokoll

Herr Beims erläutert, dass für den Sportplatz der B-Plan Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Retgendorf rechtskräftig ist.

Herr Ottemann stellt sein Konzept hierzu vor und übergibt seinen Entwurf an den Ausschuss.

Die wilde Zufahrt auf die Kreisstraße bildet eine Gefahr.

Der Bürgermeister sagt, dass die Anfrage an den Landkreis, ob eine Genehmigung für die Zufahrt vorhanden ist, noch nicht beantwortet wurde.

Herr Ottemann spricht sich dafür aus, eine Multifunktionsfläche für die Kinder und Jugendlichen anzubieten. Das Vereinshaus kann in Containermodulbauweise errichtet werden mit öffentlichem WC. Weiterhin sollte ein Parkplatz an dem Weg zum einzelnstehenden Wohnhaus ausgewiesen werden. Eventuell sind auch Wohnmobilstellplätze denkbar. Ein kritischer Punkt ist die Einbindung des o. g. Weges im Kurvenbereich der Ortseinfahrt.

 

Herr Tacke befürwortet das Konzept, stellt jedoch den Standort in Frage. Er möchte einen zentraleren Standort für einen Sportplatz im Gemeindegebiet und fragt zugleich nach einer möglichen Nutzung der jetzigen Sportplatzfläche zwecks einer Wohnbebauung.

Herr Beims verneint eine mögliche Wohnnutzung aufgrund der bestehenden Gebietsausweisung im B-Plan und wegen raumordnerischer Belange (Anzahl möglicher Wohneinheiten).

 

Herr Baumann befindet das Konzept für gut. Zur Standortausweisung informiert er, dass es bereits der 3. Standort für einen Sportplatz ist und viele Grundstücke aufgrund der Lärmbelastung herausfallen. Weiterhin fehlt dann das Baurecht.

 

Herr Brandt spricht sich auch für das Konzept aus und schließt sich der Meinung von Herrn Tacke an. Das Eigentum am B-Plan Nr. 4-Standort soll geprüft werden.

 

Herr Beims fasst zusammen:

- Platznutzung Sportplatz / Festwiese ermitteln

- Meinungseinholung Nutzung durch die Spielvereinigung Leezen

- Kinder-/Bürgerbefragung (Hinweis Bürger: Partizipationsbegleiter nutzen)

- Klärung Standortfrage

 

Herr Ottemann spricht sich für die Entwicklung eines Kleinspielfeldes am Ruger Moor aus.

Herr Beims weist daraufhin, dass die Lärmbelästigung grenzwertig in der Nähe von Wohnbebauung ist und untersucht werden muss.