01.09.2020 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 01.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:06
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es sind einige Einwohner anwesend.
Herr Riese, 1. Vorsitzende des Seniorenvereins, bedankt sich für den Zuwendungsbescheid, merkt aber an, dass es viel wichtiger ist, dass die Gemeinderäume durch die Senioren wieder genutzt werden können. Einige Gemeinden erlauben bereits Veranstaltungen in den Gemeinderäumen. Herr Schwarz teilt dazu mit, dass private Feierlichkeiten bis auf weiteres untersagt sind. Jeder Nutzer muss vor der Nutzung der Gemeinderäume ein Hygienekonzept erstellen. Das Hygienekonzept muss mit dem Amt Crivitz und dem Gesundheitsamt in Parchim abgestimmt werden und durch die Behörde genehmigt werden. Wenn dann eine Genehmigung vorliegt, können die Gemeinderäume gerne genutzt werden. Herr Riese ist der Meinung, dass der Bürgermeister für die Erstellung eines Hygienekonzeptes zuständig ist. Herr Schwarz merkt an, dass die Aussage nicht korrekt ist. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ist derjenige für das Hygienekonzept zuständig, der die Räume nutzen möchte. Natürlich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Amt Crivitz. Herr Schwarz stellt klar, dass nicht jede Arbeitsgruppe ein eigenes Hygienekonzept für die Gemeinderäume erarbeiten muss, eins für alle ist ausreichend. Herr Riese legt Herrn Schwarz seinen erstellten Hygieneplan vor, er ist weiterhin der Meinung, dass der Bürgermeister dafür zuständig ist. Herr Schwarz beendet die Diskussion und wird nochmal Rücksprache mit dem Amt halten.
Als kleine Anmerkung. Ein funktionierendes Hygienekonzept beginnt damit, dass sich alle anwesenden Einwohner, Bürger, Teilnehmer oder dergleichen bei einer Sitzung oder Veranstaltungen in den Gemeinderäumen in die dafür vorgesehene Teilnehmerliste eintragen.
Ein Bürger weist daraufhin, wenn man im Internet den Bürgermeister der Gemeinde Dobin am See googelt, der ehemalige Bürgermeister Herr Carlo Folgmann erscheint. Dazu teilt Herr Schwarz mit, dass in dieser Angelegenheit keine Änderung durch ihn oder durch das Amt erfolgen kann.
