10.12.2020 - 11 Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Behr erläutert ausführlich zu dieser Thematik und den vorliegenden Beschluss. Aufgrund dessen, dass auf diesem Flurstück zum Teil auch der Wendehammer der Settiner Straße liegt, wurde mit dem Grundstückseigentümer folgende mündliche Regelung abgestimmt:

  1. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass alles so bleibt wie jetzt.
  2. Ein rausmessen der Fläche inkl. Ankauf ist vorerst nicht notwendig.
  3. Die Problematik ist somit bis 2024 (nächste Kommunalwahl) ausgesetzt.

Im Anschluss beantwortet Herr Behr die gestellten Fragen und verliest die Beschlussvorlage.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 25.11.2020 über den Antrag auf Vorbescheid BV 200259  für den Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bungalowstil auf dem Flurstück 315/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

8Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage