Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
Der Lärmschutzzaun ist im Bauantrag des Hauses mit darzustellen als Auflage zur
Genehmigung.
Abstimmungsergebnis:
6Ja – Stimmen
0Nein –Stimmen
0Enthaltungen