17.09.2019 - 6 Stellungnahme der Gemeinde (BV 970812...

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Wortprotokoll

Hr. Tiroux gibt den Hinweis auf das Urteil vom OVG Münster

 

 

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Beschlussvorschlag:

Auf Grund der Wald bzw. Biotopausbreitung schätzt die Gemeinde das Grundstück als nicht bebaubar ein, deshalb lehnt die Gemeinde               Pinnow die 20. Verlängerung ab.

 

Das Einvernehmen wird untersagt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage