15.08.2019 - 14 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 16142...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Do, 15.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Die Stadt Crivitz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 161422 zur Neumontage einer bestehenden Werbeanlage – Aufstellung eines Werbepylons (1. Verlängerung) auf den Flst. 1/1, 2/1, 2/2 der Flur 33 in der Gemarkung Crivitz nicht.
Die Ablehnung wird wie folgt begründet:
1. VVN Denkmal in unmittelbarer Nähe des Werbepylons
2. Die Einsicht in den Straßenverkeht wird beeinträchtigt
3. Durch die zu erwartende Beleuchtung der Anlage werden die Wohn- und Lebensverhältnisse in den anliegenden Wohngebäuden beeinträchtigt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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767,1 kB
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