17.10.2019 - 16 Anfragen und Informationen

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Wortprotokoll

Frau Prieske informiert über die durchgeführten Ortstermine in der Stadt Crivitz am 23.09.2019.

Grundstückszufahrt Franiel, Güterbahnhof 6

Herr Hahn prüft ob der Fahr- und Parkbereich vor der Zufahrt von Fam. Franiel ggf. mit Markierungsknöpfen, ohne Verkehrsrechtliche Anordnung, markiert werden kann. Hier durch soll den Verkehrsteilnehmern kenntlich gemacht werden, dass die Zufahrt sei größer bzw. breiter ist. Somit könne ggf. das Problem mit der zugeparkten Zufahrt Franiel entschärft werden.

            Herr Hahn gibt Info an die BGM ob dieser Vorschlag realisierbar ist.

 

Regenentwässerung Parchimer Straße, durch Eigentümer verrohrter Stadtgraben

Der parallel zur Parchimer Straße verlaufende Stadtgraben/Rohrleistung (ca. 1,5 m breites Flurstück der Stadt Crivitz) welcher über alle Grundstücke verläuft, wurde vor ca. 35-40 Jahren durch die Anlieger in eigen Regie verrohrt. Aufgrund der Problematik, dass in diese Rohrleitung vermutlich keine Kontrollschächte eingebaut wurden ist keine Reinigung der Leitung möglich. Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass diese Rohrleitung nicht durch Fahrzeuge wie LKW’s erreicht werden kann, da der gesamte Graben- bzw. Rohrverlauf nur über die Hinterhöfe der Parchimer Straße verläuft.            Aus den vorgenannten Gründen wird folgende Festlegung getroffen:      

  1. Aufgrund dessen, dass durch diesen Stadtgraben/ Rohrleitung kein öffentliches Regenwasser mehr abgeleitet wird, wird dieses Gewässer zu einem „Gewässer 3.Ordnung“ erklärt. Somit obligt die Reinigungspflicht den angrenzenden Anliegern.
  2. Der ZVSU/WBV „obere Warnow“ wird aufgefordert die Grabenreinigung (siehe Anlage) in den Wiesen bei Schäfer Kurtz durchzuführen. Die letzte Reinigung erfolgte gemäß Aussage der Anwohner vor über 10 Jahren!!!

Ortstermin mit WBV ist bereits abgestimmt

 

Stadtgraben Bahnhofstraße-Amtsgraben

Der Stadtgraben welcher für die Ableitung der Regenentwässerung der Bahnhofstraße dient, wurde ebenfals seit Jahren nicht mehr gereinigt und unterhalten. Dies führt immer häufiger zu Rückstau im offenen Graben und zu kleineren Überflutungen in den angrenzenden Gärten. Hinzu kommt, dass nach jedem stärkeren Regenereignis             dieser Graben teilweise mit Fäkalien verschmutzt ist.

            Aus den vorgenannten Gründen wird folgende Festlegung getroffen:      

  1. Der WBV obere Warnow ist nochmals aufzufordern seiner Unterhaltungspflicht der Regenentwässerung in der Stadt Crivitz nachzukommen.
  2. Der ZVSU wird informiert dass in diesem Stadgraben reelmäßig fäkalien vorgefunden werden und eine Prüfen von Falschanschlussen erfolgen muss.

 

Ein weiterer vor Ort Termin fand im Sonnenweg 4, Familie Grigorjan, statt. Das Protokoll über die Beratung ist diesem Protokoll beigefügt.