23.10.2019 - 8 Vereinsförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV LaB GV 125/19 Vereinsförderung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsamt
- Bearbeiter:
- Andrea Baumgarten
Wortprotokoll
Herr Pätzold informiert, dass er die Förderrichtlinien für die Vereinsförderung der Gemeinde überarbeiten bzw. genauer definieren möchte. Hierzu wurde die vorliegende Beschlussvorlage erarbeitet.
Herr Weinke korrigiert die Angaben und berichtet, dass die Förderrichtlinie bereits im Jahr 2006 mit dem gleichen Inhalt beschlossen wurde und 2015 lediglich der Verteilungsschlüssel geändert wurde. Lediglich die jetzige Angabe von „mindestens 50 %“ vom dritten Aufzählungspunkt der Beschlussvorlage weicht ab, jedoch wurde auch 2006 bereits die Teilnahme am jährlichen Frühjahrsputz gefordert bzw. vorausgesetzt.
Des Weiteren informiert Herr Pätzold, dass die geplante Förderung für die Feuerwehr (siehe Beschlussvorschlag) so nicht erfolgen kann. Die Amtsvorsteherin hat ihn darauf hingewiesen, dass eine Vereinsförderung durch die Gemeinde an die Feuerwehr nur möglich ist, wenn die Feuerwehr über einen entsprechenden Förderverein verfügt.
Somit wird der vorliegende Beschlussvorschlag geändert zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Kriterien für die bestehende Vereins-Förderrichtlinie der Gemeinde Langen Brütz mit folgender Regelung zu intensivieren:
- Als zwingendes Kriterium für eine finanzielle Förderung wird zusätzlich aufgenommen, dass mindestens 50 Prozent der Vereinsmitglieder am jährlichen Frühjahrsputz bzw. ähnlichen Aktivitäten in der Gemeinde teilnehmen. Darüber ist in den Berichten Rechenschaft abzulegen.
