10.07.2019 - 7 Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die OTV spricht sich gegen die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf  Vorbescheid (BV 190102) gemäß BV Cri SV 934/19 vom 01.07.12019 aus, weil nähere Informationen zu Größe, Bauart und Nutzungsart fehlen. Die OTV legt Wert auf Gleichbehandlung von Bauvorhaben im Außenbereich. So musste die Wochenendhaussiedlung im Außenbereich einen B-Plan aufstellen und ist nun an dessen Vorgaben streng gebunden. Auch andere Bauvorhaben in den Ortslagen im Außenbereich unterliegen strengen Anforderungen.

 

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen den Neubau der Gartenlaube (BV 190102) in Basthorst zu erteilen, wenn die öffentliche Erschließung gesichert ist und keine entgegenstehenden öffentlichen Belange vorhanden sind.