14.10.2019 - 15.4 Inventurmäßige Erfassung des erworbenen Inventa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Paulsen trägt den Antrag der CDU-Fraktion vor. Frau Brusch-Gamm informiert, dass die Stadt eine Abstandszahlung für die Nutzung des Ausweichquartiers gezahlt hat und dass im Anlageverzeichnis nur Wirtschaftsgüter, die die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen erfasst werden (keine Erfassung von GWGs notwendig). Danach stellt sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die inventurmäßige Erfassung des erworbenen Inventars aus den Ausweichräumen der Kindertagesstätte „Uns Lütten“.

 

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Abstimmungsergebnis:

  4Ja – Stimmen

10Nein – Stimmen

  1Enthaltung

Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion zur inventurmäßigen Erfassung des Inventars mehrheitlich abgelehnt.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2411&TOLFDNR=39809&selfaction=print