14.10.2019 - 15.2 Grundsatzbeschluss zum Baugebot laut § 176 BauGB

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Paulsen trägt den Antrag der CDU-Fraktion vor. Es folgt eine Diskussion zur Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses zu Baugeboten. Frau Prieske weist darauf hin, dass der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung eine Auflistung der betreffenden Objekte führt und jedes Objekt eine Einzelbetrachtung erfordert.

Frau Brusch-Gamm stellt den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt als Grundsatzbeschluss die Durchsetzung des städtebaulichen Gebotes nach § 176 BauGB für innerstädtische Grundstücke, die einen Lückenschluss für eine zusammenhängende Bebauung notwendig machen, bzw. auf deren Grundstücke sich bereits ein Gebäude befand und für Grundstücke auf denen ein einsturzgefährdetes Gebäude steht , ist ein Baugebot nach § 176 BauGB durchzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

  3Ja – Stimmen

10Nein – Stimmen

  2Enthaltungen

Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion zur Durchsetzung von Baugeboten als Grundsatzbeschluss mehrheitlich abgelehnt.