19.08.2019 - 12 Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung von W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stamer erklärt seine Befangenheit und nimmt an den, für die Öffentlichkeit bestimmten Tischen Platz.

Herr Bardenhagen führt aus, dass es in der Sachverhaltsdarstellung 230 Meter heißen muss. Im zweiten Satz der Beschlussvorlage ist das Wort „ist“ zu streichen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben der Errichtung und des Betriebes von 20 Windenergieanlagen im geplanten Windeignungsgebiet Wessin zu versagen.

Im UVP-Bericht wird fachgutachterlich nicht nachvollziehbar geklärt ist, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belangen nach § 35 (3) BauGB, in Form von Natur und Landschaft sowie den schädlichen Umwelteinwirkungen, umgegangen wird. Die im UVP-Bericht beschreibende Herangehensweise zur Ermittlung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde nicht umgesetzt. Im Ergebnis der vorliegenden Unterlagen kann das Entgegenstehen der benannten öffentlichen Belange für die geplanten Windenergieanlagen im konkreten Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der fehlerhaften Bewertungen im UVP-Bericht kommt es auch in der darauf aufbauenden naturschutzfachlichen Genehmigungsplanung zu falschen Ergebnissen. Mit den geplanten Maßnahmen verbleiben somit erheblich, nachteilige Beeinträchtigungen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 (1) BNatSchG kann auf der Basis der vorliegenden Unterlagen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

3Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage