19.08.2019 - 10 Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschlus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 19.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Matthias Beresowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Abstimmung, dass der Zusatz in die Sachverhaltsdarstellung aufgenommen wird:
13Ja – Stimmen
1Nein – Stimmen
0Enthaltungen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, für die Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen dem Landkreis LUP (Fahrbahn und Entwässerung) und der Stadt Crivitz (Gehweg) die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K111, Bülower Straße im OT Badegow, Abschnitt „Bülower Straße von der B392 bis zur Zufahrt Unter den Eichen 1-4 (Ausbaulänge ca. 360 m)“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung „Gehweg“ Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und einen Abschnitt gemäß der beigefügten Anlage zu bilden.
Mit o.g. Zusatz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325,1 kB
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