01.07.2019 - 11 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage gibt es 2 Änderungsanträge zur Haupsatzung:

Weiterhin wird beantragt, die BV um einen 3 Änderungsantrag zur ergänzen. .

 

1.Auf Wunsch der Stadt Crivitz soll kein neuer Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Stattdessen soll von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungs­ausschusses des Amtes Crivitz (§ 36 Abs. 2 Satz 6 KV M-V) Gebrauch gemacht werden.

Die Änderungssatzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft (§ 5 Abs. 2 Satz 8 KV M-V). Somit würde in der konstituierenden Sitzung nicht mehr die Verpflichtung zur Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses bestehen.

 

Herr Paulsen stellt den Antrag, einen neuen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden und begründet diesen.

 

Der Antrag wird von Frau Brusch-Gamm zur Abstimmung gestellt

 

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

9 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Somit wurde der Antrag von Herrn Paulsen abgelehnt.

 

2.Gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 09.02.2015 ist die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nach Beratung im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung auf die Bürgermeisterin übertragen. Laut Empfehlung der Kommunalaufsicht, sollte diese Regelung in die Hauptsatzung übernommen werden.

 

3.Ergänzung zur Beschlussvorlage

 Umbenennung des Ausschusses für Kultur, Sport und Zukunft in Ausschuss für Kultur,

 Sport und Vereine..

 

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Beschluss:

Der Stadtvertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung mit oben genannter ergänzung unter Nr. 3:

 

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 12.01.2015 wird wie folgt geändert:

 

1. Der § 6 Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut:

(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungs­ausschuss des Amtes Crivitz übertragen.

 

2. Der § 7 Absatz 1 wird um folgende Ziffer 6 ergänzt:

 

6. Die Bürgermeisterin entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Vorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach Beratung im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

(1) Der Artikel 1, Ziffer 1 dieser Satzung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

(2) Der Artikel 1, Ziffer 2 dieser Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 

 

 

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Abstimmungsergbnis 1. Teil/Absatz:

9 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Somit ist kein neuer Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.

 

 

Abstimmungsergebnis 2. Teil/Absatz:

15Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis 3 Teil/Absatz (Ergänzung zur Beschlussvorlage):

15Ja-Stimmen

0Nein-Stimmen

 0Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2343&TOLFDNR=37319&selfaction=print